Der Apothekennotdienst sichert Die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten. Die Dienstbereitschaft der Apotheken wechselt regelmäßig. In Glauchau, Meerane und Waldenburg ist der Wechselturnus wöchentlich. Jede Apotheke muß während ihrer Schließzeit auf die nächstgelegene diensthabende Apotheke hinweisen. Der Notdienst in der Woche beginnt nach der Schließzeit der Apotheke bis 08:00 Uhr am Folgetag. Am Wochenende und an den Feiertagen ist die diensthabende Apotheke 24 h für Sie da.
Während des Notdienstes dürfen nur Arzneimittel, Krankenpflegeartikel, Desinfektionsmittel, Säuglingspflege- und Säuglingsnährmittel sowie Hygieneartikel abgegeben werden.
Gemäß der Arzneimittelpreisverordnung können Apotheken bei der Inanspruchnahme des Notdienstes einen zusätzlichen Beitrag, die Notdienstgebühr bzw. Notdienstzuschlag, in Höhe von 2,50 € erheben. Die Erhebung erfolgt einmalig unabhängig wieviele Arzneimittel gekauft oder Rezepte vorgelegt werden. Bei einer ärztlichen Verordnung im Notdienst mit dem Vermerk "noctu" und sofortiger Rezeptvorlage übernimmt die Krankenkasse die Notdienstgebühr.
Während des Notdienstes kann der Apotheker nur auf das vorhandene Warenlager zurückgreifen und muß unter Umständen improvisieren. Um die Versorgung sicher zustellen, hat er erweiterte Austauschrechte bei den verordneten Arzneimitteln.
Der Apothekennotdienst darf nur von einem/-er Apotheker/-in, in Vertretung auch ausnahmsweise von einem Apothekerassistenten oder Pharmazieingenieur, durchgeführt werden. Die Bedienung erfolgt aus Sicherheitsgründen und nachts durch ein Notdienstfenster, zu dem der Apotheker mittels Klingel „Notdienstglocke“ gerufen wird. Mancherorts wird auch der Verkaufsraum im Notdienst geöffnet..